Finanzlinie für Finanzintermediäre

Verwendungszweck

Die Finanzlinie ist ausschließlich für die Finanzierung des Eigenanteils von Finanzintermediären bestimmt, die Darlehen im Rahmen von IF FEWL 21-27 vergeben.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf die Finanzlinie kann ein Finanzintermediär als Einzelauftragnehmer oder im Rahmen eines Konsortiums mit anderen Einheiten stellen.

Grundlegende Parameter:

  • Betrag: bis zu 100 % des minimal erforderlichen finanziellen Eigenanteils des Finanzintermediärs, unter Berücksichtigung des Optionsrechts im Rahmen des jeweiligen Auftrags.
  • Auszahlungsweise: Überweisung in Tranchen auf das Konto des Finanzintermediärs zur Auszahlung der Finanzlinie
  • Zinssatz: variabel – gemäß Mitteilung der Europäischen Kommission zur Änderung der Methode zur Festlegung von Referenz- und Abzinsungssätzen (ABl. C 14 vom 19.01.2008, S. 6).

Wo und wie ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag kann in Papierform im Sitz der Gesellschaft, Bohaterów Westerplatte 32, 65-078 Zielona Góra, eingereicht werden.

Schritt 1
Laden Sie die erforderlichen Dokumente herunter.

Verfügbare Dokumente

Schritt 2
Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn ein.

Schritt 3
Unterzeichnen Sie den Vertrag.