Finanzlinie für Finanzintermediäre
Verwendungszweck
Die Finanzlinie ist ausschließlich für die Finanzierung des Eigenanteils von Finanzintermediären bestimmt, die Darlehen im Rahmen von IF FEWL 21-27 vergeben.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag auf die Finanzlinie kann ein Finanzintermediär als Einzelauftragnehmer oder im Rahmen eines Konsortiums mit anderen Einheiten stellen.
Grundlegende Parameter:
- Betrag: bis zu 100 % des minimal erforderlichen finanziellen Eigenanteils des Finanzintermediärs, unter Berücksichtigung des Optionsrechts im Rahmen des jeweiligen Auftrags.
- Auszahlungsweise: Überweisung in Tranchen auf das Konto des Finanzintermediärs zur Auszahlung der Finanzlinie
- Zinssatz: variabel – gemäß Mitteilung der Europäischen Kommission zur Änderung der Methode zur Festlegung von Referenz- und Abzinsungssätzen (ABl. C 14 vom 19.01.2008, S. 6).
Wo und wie ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag kann in Papierform im Sitz der Gesellschaft, Bohaterów Westerplatte 32, 65-078 Zielona Góra, eingereicht werden.
Schritt 1
Laden Sie die erforderlichen Dokumente herunter.
Verfügbare Dokumente
- Produktblatt – Finanzlinie
- Antrag für Finanzintermediär
- Gebühren- und Entgelttabell
- Wechsel mit Blankowechsel-Erklärung – Muster
- Liste der Anlagen zum Antrag
Schritt 2
Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn ein.
Schritt 3
Unterzeichnen Sie den Vertrag.




